/EU-Paketabgaben 2026 erklärt: 3 € Zoll und 2 € Gebühr
EU-Paketabgaben 2026 erklärt: 3 € Zoll und 2 € Gebühr
Pakete aus Drittländern kosten jetzt pauschal 3 € Zoll je Tarifposition (bis 150 €) und seit 1. November 2026 zusätzlich 2 € Bearbeitungsgebühr je Position, dazu Einfuhr-USt. Drei Artikel in zwei Positionen kosten 2 × (3 € + 2 €) = 10,00 € vor USt.
Gib deine eigene Bestellung ein und sieh jede Zeile mit Quelle.
Mehrere Regeln haben sich innerhalb weniger Monate geändert. Die Tabelle zeigt, was wir bestätigen konnten und woher.
Regel
Seit
Status
3 € Pauschalzoll je Tarifposition, Sendungen bis 150 €, befristet bis 1.7.2028
1.7.2026
aus Sekundärquellen
2 € Bearbeitungsgebühr je Position, ohne Wertgrenze
1.11.2026
bestätigt
Österreich: 2 € Paketabgabe für Händler über 100 Mio. €
1.10.2026
bestätigt
Frankreich: nationale 2-€-Abgabe ausgesetzt
1.7.2026
aus Sekundärquellen
Auslagepauschale des Zustellers bei Zahlung an der Tür
–
noch nicht bestätigt
Wer zahlt, und was noch unklar ist
Rechtlich schuldet der Importeur bzw. Anmelder Zoll und Gebühr, meist Plattform oder Verkäufer. Ob sie die Kosten weitergeben, entscheiden sie selbst. Die österreichische Abgabe trifft ebenfalls den Verkäufer.
Noch nicht bestätigt: ob auf die österreichische Abgabe USt. aufgeschlagen wird, die Auslagepauschale in Österreich und Deutschland sowie Ausnahmen für B2B oder Präferenzursprung. Der Rechner zeigt das als „noch nicht bestätigt“ und rechnet nie damit.
Rechenbeispiele: Drei Artikel in zwei Positionen, Österreich, mit IOSS
2 × 10 € Kleidung und 1 × 15 € Spielzeug in einem Paket, USt. 20 %, USt. auf die Ware schon im Checkout bezahlt.
Positionen
2
Pauschalzoll
6,00 €
Bearbeitungsgebühr
4,00 €
USt. auf Zoll und Gebühr
2,00 €
Mehrkosten gesamt
12,00 €
Bei 35 € Warenwert sind das etwa 34 % Aufschlag. Würdest du auf zwei Pakete aufteilen, kämen etwa 6,00 € dazu.
Häufige Fehler und wie du sie behebst
Zoll je Stück rechnen
Warum das wichtig ist: Die 3 € gelten je Tarifposition, nicht je Stück. Zehn gleiche T-Shirts sind eine Position.
Lösung: Gleiche Ware gruppieren; die Warenart-Auswahl im Rechner nutzen.
Bestellung auf mehrere Pakete aufteilen
Warum das wichtig ist: Zoll und Gebühr fallen je Position in jedem Paket an, Aufteilen derselben Ware kostet also mehr.
Lösung: Die Teilungs-Warnung prüfen, bevor du mehrere Sendungen akzeptierst.
Vergessen, dass die Gebühr zusätzlich zum Zoll kommt
Warum das wichtig ist: Die Bearbeitungsgebühr von 2 € ist getrennt und unabhängig vom Wert.
Lösung: Beides addieren: Bei einem 10-€-Artikel sind das 5 € vor USt.
Häufige Fragen
Was hat sich 2026 bei Paketen aus Drittländern geändert?
Seit 1. Juli 2026 gilt die 150-€-Zollbefreiung nicht mehr: Bei Sendungen bis 150 € fallen pauschal 3 € je Tarifposition an, befristet bis 1. Juli 2028. Seit 1. November 2026 kommt eine Bearbeitungsgebühr von 2 € je Position dazu.
Gelten die 3 € je Stück?
Nein, je Tarifposition. Drei Artikel in zwei Positionen ergeben 2 × (3 € + 2 €) = 10 € vor USt.
Wer muss Zoll und Gebühr zahlen?
Der Anmelder bzw. Importeur, meist Plattform oder Verkäufer. Ob sie die Kosten an dich weitergeben, entscheiden sie selbst.
Fällt weiterhin Einfuhr-USt. an?
Ja. Mit IOSS kassiert sie die Plattform im Checkout. Die Gebühr gehört laut Kommissionsleitfaden (zitiert von news.at) zur USt.-Basis; wir verwenden das als Annahme.
Was ist die österreichische Paketabgabe?
Eine Abgabe von 2 € je zugestelltem Paket seit 1. Oktober 2026 für Versandhändler mit über 100 Mio. € Inlandsumsatz. Die Abgabe trifft Verkäufer oder Plattform, nicht die Käufer. Ob USt. dazukommt, ist noch nicht bestätigt.
Was kostet der Zusteller bei Zahlung an der Tür?
Zusteller verlangen eine Servicegebühr für die Auslage. Berichte für Deutschland nennen 6 € bis 7,50 €, der österreichische Betrag ist nicht bestätigt. Wir zeigen ihn als „noch nicht bestätigt“.
Hilft es, die Bestellung aufzuteilen?
Nein, meist kostet es mehr: Zoll und Gebühr fallen je Position in jedem Paket an.
Wie verlässlich sind die Zahlen?
Jede Zeile nennt Quelle, Status und Prüfdatum. Was wir nicht bestätigen konnten, steht als „noch nicht bestätigt“ da und fließt in keine Rechnung ein. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.